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Recht und Öffentliche VerwaltungBBiG

Laufbahnausbildung

Die Laufbahnausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst bereitet auf Tätigkeiten in Bundes- und Landesbehörden vor. Anwärterinnen und Anwärter lernen das Verwaltungsrecht, Haushaltswesen und Bürgerservice kennen. Der Beruf eignet sich für Menschen mit Interesse an Recht, öffentlicher Ordnung und gesellschaftlichen Prozessen sowie einem Gespür für genaues, regelbasiertes Arbeiten.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Azubi-Gehalt

1100–1400 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2400 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Laufbahnausbildung?

Der Arbeitsalltag in der Laufbahnausbildung wechselt zwischen praktischen Verwendungszeiten in Behörden und theoretischen Lehrgängen an Verwaltungsschulen oder Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes. Morgens beginnt der Dienst typischerweise mit der Bearbeitung von Posteingängen im Dokumentenmanagementsystem (z.B. VIS oder enaio), dem Anlegen von Vorgängen und der Bescheiderstellung nach Rechtsvorschriften wie dem SGB II, der AO oder dem BauGB. Anwärter unterstützen Sachbearbeiter bei der Bearbeitung von Widersprüchen, der Erstellung von Vergabevermerken nach UVgO oder der Abrechnung nach BRKG. Nachmittags werden Aktenrecherchen durchgeführt, Bürgeranfragen am Schalter oder per Telefon bearbeitet und statistische Auswertungen mit SAP oder Microsoft Excel erstellt. Die Zusammenarbeit erfolgt mit erfahrenen Sachbearbeiterinnen, Teamleitungen sowie dem Personalbereich. Typische Beispielaufgaben: Erstellung eines Ablehnungsbescheids nach VwVfG sowie Vorbereitung einer Haushaltsunterlage nach der Bundeshaushaltsordnung.

Wo arbeitest du?

Beschäftigung findet sich ausschließlich im öffentlichen Sektor: Bundesbehörden wie Bundesagentur für Arbeit, Bundeszollverwaltung, Bundeswehrverwaltung, Bundesfinanzdirektionen; auf Landesebene in Ministerien, Landratsämtern, Polizeiverwaltungen, Finanzämtern und Versorgungsämtern; auf kommunaler Ebene in Stadtverwaltungen und Kreisverwaltungen. Es besteht ein deutlicher Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst, insbesondere durch hohe Pensionierungswellen bis 2030.

Voraussetzungen

Für die Laufbahnausbildung im mittleren Dienst ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) erforderlich; in einigen Bundesländern und beim Bund kann auch ein guter Hauptschulabschluss ausreichen. Wichtige Schulfächer sind Deutsch (Textverständnis, sicherer Ausdruck), Sozialkunde/Politik, Mathematik und Englisch. Persönlich sind ein ausgeprägtes Regelverständnis, Sorgfalt bei der Aktenführung und Bescheiderstellung, Verschwiegenheit im Umgang mit Personendaten, bürgerfreundliches Auftreten sowie Teamfähigkeit besonders wichtig.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Ausbildungsabschnitt stehen Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts (VwVfG, VwGO), des Staatsrechts (GG, Landesverfassungen) sowie Grundkenntnisse im Beamtenrecht (BBG, BeamtStG) im Vordergrund. Haushalts- und Kassenrecht (BHO/LHO) sowie Grundlagen der Textverarbeitung und Aktenführung werden früh vermittelt. Im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt vertiefen die Anwärter ihr Wissen in spezifischen Rechtsgebieten wie Sozialrecht (SGB), Steuerrecht (AO) oder Ordnungsrecht, je nach Verwendungsbehörde. Hinzu kommen Vergaberecht (UVgO, VOB), Personalrecht und betriebswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung. Im Vergleich zur dualen Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ist die Laufbahnausbildung stärker rechtswissenschaftlich geprägt und schließt mit einer Laufbahnprüfung ab, die zur Verbeamtung auf Probe berechtigt.

Allgemeines VerwaltungsrechtStaats- und VerfassungsrechtHaushalts- und KassenrechtVerwaltungsbetriebswirtschaftDeutsch/Kommunikation

IHK-Prüfung & Abschluss

Die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst ist in eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung (Laufbahnprüfung) gegliedert. Die Zwischenprüfung findet nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit statt und umfasst schriftliche Klausuren in allgemeinem Verwaltungsrecht und Staatsrecht (je 90–120 Minuten). Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei bis vier Klausuren (je 180–240 Minuten) in den Fächern Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht sowie Verwaltungsbetriebswirtschaft. Die schriftlichen Prüfungen machen ca. 60 % der Gesamtnote aus. Ein mündliches Prüfungsgespräch (30–45 Minuten) vor einem Prüfungsausschuss folgt und ist mit ca. 40 % gewichtet. Zum Bestehen sind in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen (4,0 Punkte nach dem 15-Punkte-System) erforderlich. Eine separate praktische Prüfungsaufgabe gibt es je nach Bundesland; einige Länder integrieren Fallbearbeitungen in die schriftlichen Klausuren. Das Bestehen berechtigt zur Ernennung zum Beamten auf Probe.

Prüfungsthemen

  • Allgemeines Verwaltungsrecht (VwVfG, VwGO)
  • Staatsrecht und Verfassungsrecht (GG)
  • Besonderes Verwaltungsrecht (Sozialrecht, Ordnungsrecht, Steuerrecht)
  • Haushalts- und Kassenrecht (BHO/LHO)
  • Beamtenrecht (BBG, BeamtStG)
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft und Aktenführung
  • Vergaberecht (UVgO, VOB/A)

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Laufbahnprüfung erfolgt zunächst die Verbeamtung auf Probe, nach zwei bis drei Jahren auf Lebenszeit. Aufstiegsmöglichkeiten sind der Aufstieg in den gehobenen Dienst durch die Anstellungsprüfung oder ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Bachelor of Laws / B.A. Public Administration, 3 Jahre). Weiterbildungen zum Verwaltungsfachwirt (IHK/kommunal) oder zum Verwaltungsbetriebswirt sind ebenfalls möglich. Nach 5–10 Jahren sind Positionen als Sachgebietsleitung, Referatsleitung oder in Stabsstellen realistisch. Spezialisierungen sind in den Bereichen Datenschutz, Vergabewesen, Personalverwaltung oder EU-Förderrecht möglich. Das Bruttomonatsgehalt steigt im mittleren Dienst von Besoldungsgruppe A6 bis A9+Z.

Bewerbungstipps

Bewerbungen sollten zwölf bis vierzehn Monate vor dem geplanten Ausbildungsbeginn (i.d.R. 1. September) eingereicht werden, da Auswahlverfahren frühzeitig starten. Die Bewerbungsmappe enthält Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, aktuelle Schulzeugnisse und ggf. Praktikumsnachweise. Das Auswahlverfahren umfasst typischerweise einen schriftlichen Einstellungstest mit Aufgaben zu Textverständnis, Rechtschreibung, Grundrechenarten, logischem Denken und politischer Allgemeinbildung (Dauer: 60–120 Minuten) sowie ein strukturiertes Vorstellungsgespräch oder Assessment-Center. Ausbilder überzeugt, wer Grundkenntnisse im Staatsaufbau der Bundesrepublik nachweist, Sorgfalt und Zuverlässigkeit betont und ein konkretes Interesse an rechtlichen Sachverhalten zeigt. Praktika in Behörden oder ehrenamtliches Engagement im kommunalen Bereich sind ein klarer Pluspunkt.

Ratgeber

Die Laufbahnausbildung ist ein 2-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Bereich Recht und Öffentliche Verwaltung nach BBiG. Das Ausbildungsgehalt liegt je nach Behörde und Lehrjahr zwischen 1.100 und 1.400 Euro monatlich. Nach der Ausbildung verdienen Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst durchschnittlich ab 2.400 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Welche Fachrichtungen oder Laufbahngruppen gibt es bei der Laufbahnausbildung?
Die Laufbahnausbildung gliedert sich in verschiedene Laufbahngruppen, typischerweise den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Je nach Behörde und Bundesland gibt es Spezialisierungen in Bereichen wie allgemeine Verwaltung, Steuerverwaltung, Polizei oder Justiz. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den jeweiligen Laufbahnvorschriften der Bundesländer oder des Bundes.
Welcher Schulabschluss wird für die Laufbahnausbildung vorausgesetzt?
Die Anforderungen hängen von der angestrebten Laufbahngruppe ab. Für den einfachen und mittleren Dienst genügt in der Regel ein Hauptschul- oder Realschulabschluss. Für den gehobenen Dienst wird häufig die Fachhochschulreife oder das Abitur vorausgesetzt.
Bei welchen Arbeitgebern kann man die Laufbahnausbildung absolvieren?
Die Laufbahnausbildung findet ausschließlich bei öffentlichen Arbeitgebern statt, also bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden. Mögliche Ausbildungsstellen sind beispielsweise Finanzämter, Gerichte, Kommunalverwaltungen, Polizeibehörden oder Ministerien. Der Einsatzbereich richtet sich nach der gewählten Fachrichtung und der zuständigen Dienststelle.
Welche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Laufbahnausbildung?
Nach der Laufbahnausbildung besteht die Möglichkeit, durch interne Aufstiegsprüfungen in eine höhere Laufbahngruppe zu wechseln, etwa vom mittleren in den gehobenen Dienst. Viele Bundesländer bieten zudem berufsbegleitende Studiengänge an Verwaltungsfachhochschulen an. Auch ein reguläres Studium der Rechtswissenschaften oder Verwaltungswissenschaften ist nach der Ausbildung möglich.

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