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Recht und Öffentliche VerwaltungBBiG

Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten in Agenturen für Arbeit und Jobcentern, um Menschen bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen. Sie beraten Arbeitssuchende, bearbeiten Anträge auf Arbeitslosengeld und koordinieren Fördermaßnahmen. Der Beruf verbindet soziale Kompetenz mit Verwaltungsarbeit und ist ideal für Menschen, die anderen helfen möchten und dabei rechtlich-administrativ strukturiert vorgehen können.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Azubi-Gehalt

800–1050 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2700 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen?

Der Arbeitsalltag beginnt meist mit der Vorbereitung von Beratungsterminen: In der Fachanwendungssoftware VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) werden Kundendaten aufgerufen, Bewerbungsprofile geprüft und offene Stellenangebote aus dem internen System JOBBÖRSE recherchiert. Morgens finden häufig persönliche Beratungsgespräche mit Arbeitssuchenden statt – dabei werden individuelle Eingliederungsvereinbarungen erarbeitet, Qualifikationsbedarfe ermittelt und passende Fördermaßnahmen wie Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüsse besprochen. Nachmittags steht oft Sachbearbeitung im Vordergrund: Anträge auf Arbeitslosengeld I werden im System CoArb geprüft und beschieden, Widersprüche bearbeitet und Schreiben nach rechtlichen Vorgaben des SGB II und SGB III formuliert. Eng zusammengearbeitet wird mit Arbeitgebern, die Stellenangebote aufgeben, sowie mit internen Teams aus Vermittlungsfachkräften, dem ärztlichen Dienst und Bildungsträgern. Typische Einzelaufgaben sind die Berechnung von Anspruchshöhen nach gesetzlichen Regelungen sowie die Vorbereitung von Fallkonferenzen.

Wo arbeitest du?

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten fast ausschließlich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und deren nachgeordneten regionalen Agenturen für Arbeit sowie bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern), die nach SGB II tätig sind. Es handelt sich um einen klar definierten öffentlichen Arbeitgeber ohne privatwirtschaftliche Alternativen. Die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal ist konstant hoch, da die BA bundesweit rund 95.000 Mitarbeiter beschäftigt und regelmäßig Nachwuchs ausbildet. Ein ausgeprägter Fachkräftemangel besteht insbesondere im Bereich der Arbeitsvermittlung.

Voraussetzungen

Empfohlen wird ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss), da die rechtlichen Inhalte aus SGB II und SGB III sowie das schriftliche Formulieren von Bescheiden ein gutes Sprachverständnis und logisches Denkvermögen erfordern. Wichtige Schulfächer sind Deutsch (Kommunikation, Schriftverkehr), Sozialkunde/Politik und Mathematik (Berechnungen von Leistungshöhen). Persönlich sind Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit im Umgang mit teils schwierigen Lebenssituationen der Kunden entscheidend, ebenso wie Genauigkeit bei der Antragsbearbeitung, Diskretion im Umgang mit persönlichen Daten und Freude an Beratungsgesprächen.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Lehrjahr werden Grundlagen der Bundesagentur für Arbeit als öffentliche Verwaltung vermittelt: Struktur und Aufgaben der BA, Grundzüge des Sozialgesetzbuchs (SGB I, II, III), einfache Beratungsgespräche führen und Kundendaten im System VerBIS pflegen. Außerdem werden kaufmännische Grundlagen wie Datenschutz, Teamarbeit und Kommunikation geschult. Im zweiten und dritten Lehrjahr vertiefen Auszubildende die Leistungssachbearbeitung (Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungsbeihilfe), Arbeitgeberberatung, aktive Arbeitsmarktförderung (Weiterbildungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse) sowie Widerspruchs- und Beschwerdebearbeitung. Vertiefend werden Fallmanagement-Methoden, die rechtliche Anspruchsprüfung nach SGB III und die Zusammenarbeit mit Jobcentern nach SGB II trainiert. Im Vergleich zu Verwaltungsfachangestellten liegt der Fokus klar auf Arbeitsvermittlung und sozialer Beratung statt auf allgemeiner Behördenverwaltung.

Arbeitsmarkt und ArbeitsvermittlungLeistungsrecht (SGB II / SGB III)Wirtschafts- und SozialkundeKommunikation und BeratungDatenverarbeitung und Verwaltungspraxis

IHK-Prüfung & Abschluss

Die Zwischenprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr (ca. Mitte des 2. Lehrjahres, meist Herbst) statt. Sie umfasst einen schriftlichen Teil mit 120 Minuten, in dem Grundlagenwissen zu Beratungsgesprächen, Leistungsrecht (SGB III) und dem Aufbau der Bundesagentur für Arbeit geprüft wird. Die Abschlussprüfung (Teil 2) findet am Ende des dritten Lehrjahres statt und besteht aus vier Prüfungsbereichen: - Arbeitsmarktdienstleistungen und Kundenorientierung (schriftlich, 150 Minuten, Gewichtung 25 %) - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (schriftlich, 120 Minuten, Gewichtung 25 %) - Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsförderung (schriftlich, 120 Minuten, Gewichtung 25 %) - Fallbezogenes Fachgespräch mit vorheriger Vorbereitungszeit (ca. 15 Minuten Gespräch, Gewichtung 25 %) Das Fachgespräch basiert auf einer praxisnahen Fallsituation aus dem Beratungsalltag. Zum Bestehen müssen alle Bereiche mindestens mit ausreichend (50 Punkte von 100) bewertet werden. Kein Einzelbereich darf ungenügend sein.

Prüfungsthemen

  • Kundenorientierung und Beratungsgespräche in der Arbeitsvermittlung
  • Leistungsrecht nach SGB III (Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungsbeihilfe)
  • Aktive Arbeitsmarktförderung und Eingliederungsmaßnahmen
  • Grundlagen SGB II (Bürgergeld, Jobcenter)
  • Aufbau und Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
  • Datenschutz und Verwaltungshandeln im öffentlichen Dienst
  • Fallbezogenes Fachgespräch / Beratungssimulation

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung sind typische Weiterbildungen der Fachwirt für Büro- und Projektorganisation (IHK), der Verwaltungsfachwirt oder der Bachelor of Laws bzw. Bachelor of Arts in Öffentlicher Verwaltung an Fachhochschulen. Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit gibt es interne Qualifizierungsprogramme für den mittleren und gehobenen Dienst sowie die Möglichkeit, ein duales Studium im Bereich Arbeitsmarktmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) in Mannheim oder Schwerin anzuschließen. Nach 5–10 Jahren sind Positionen als Teamleitung Arbeitsvermittlung, Spezialist für Rehabilitation und Teilhabe oder Führungskraft in der Geschäftsstelle realistisch. Das Monatsgehalt steigt dann auf 3.500–5.000 EUR brutto.

Bewerbungstipps

Bewerbungen sollten 12 bis 18 Monate vor dem angestrebten Ausbildungsbeginn (1. September) eingereicht werden, da die Bundesagentur für Arbeit ein strukturiertes Auswahlverfahren durchführt. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das BA-Karriereportal. Nach der Sichtung der Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, letztes Zeugnis) folgt ein Online-Eignungstest mit Fragen zu Textverständnis, Mathematik, Logik und Konzentrationsfähigkeit. Danach werden Bewerber zu einem Auswahlgespräch oder Assessment-Center eingeladen, bei dem Rollenspiele zu Beratungssituationen und Gruppenaufgaben typisch sind. Ausbilder überzeugen besonders Bewerber, die echtes Interesse an sozialen Themen und dem Sozialrecht zeigen, strukturiert kommunizieren und bereits Erfahrungen in helfenden Tätigkeiten oder Ehrenämtern mitbringen.

Ratgeber

Der Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG im Bereich Recht und Öffentliche Verwaltung. Das Ausbildungsgehalt liegt zwischen 800 und 1.050 Euro monatlich je nach Lehrjahr. Nach der Ausbildung verdienen Berufseinsteiger durchschnittlich ab 2.700 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Gibt es Spezialisierungen innerhalb der Ausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen?
Die Ausbildung sieht keine formalen Fachrichtungen vor, jedoch sind inhaltliche Schwerpunkte möglich, etwa in der Berufsberatung, Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung (z. B. Arbeitslosengeld). Im Berufsalltag entwickeln sich durch den jeweiligen Einsatzbereich individuelle Spezialisierungen.
Welcher Schulabschluss ist für die Ausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen erforderlich?
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, jedoch bevorzugen Ausbildungsbetriebe in der Regel Bewerber mit mittlerem Schulabschluss (Realschulabschluss). Ein Hauptschulabschluss ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber in der Praxis seltener ausreichend für eine Zusage.
Bei welchen Arbeitgebern kann man als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten?
Der weitaus größte Arbeitgeber ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren regionalen Agenturen für Arbeit und Jobcentern deutschlandweit. Daneben kommen kommunale Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen nach SGB II) als Ausbildungs- und Arbeitgeber in Frage.
Welche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung stehen Weiterbildungen zum Fachwirt für Arbeitsförderung oder verwandte kaufmännische Fachwirte offen. Mit entsprechender Hochschulzugangsberechtigung ist auch ein Studium in Sozialrecht, Public Management oder Soziale Arbeit möglich, das durch einschlägige Berufserfahrung inhaltlich gut vorbereitet wird.

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