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Recht und Öffentliche VerwaltungBBiG

Justizfachangestellter

Justizfachangestellte arbeiten in Gerichten und Staatsanwaltschaften und halten den Justizbetrieb am Laufen. Sie bearbeiten Akten, fertigen Protokolle bei Verhandlungen an und erteilen Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger. Der Beruf eignet sich für Menschen mit ausgeprägtem Ordnungssinn, Interesse am Rechtssystem und der Fähigkeit, auch in stressigen Situationen präzise zu arbeiten.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Azubi-Gehalt

900–1100 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2750 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Justizfachangestellter?

Der Arbeitsalltag findet überwiegend in Gerichtskanzleien und Geschäftsstellen von Amtsgerichten, Landgerichten oder Staatsanwaltschaften statt. Morgens werden eingehende Post und Schriftsätze gesichtet, registriert und den zuständigen Richtern oder Staatsanwälten zugeleitet. Akten werden in der Verwaltungssoftware web.sta oder ForumSTAR gepflegt, Fristen überwacht und Zustellungen veranlasst. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen: Ladungen an Zeugen, Angeklagte und Anwälte werden erstellt und verschickt, Sitzungstage koordiniert. Nachmittags sitzen Justizfachangestellte häufig als Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Gerichtssaal und führen das Sitzungsprotokoll – handschriftlich oder per Diktat. Sie beglaubigen Abschriften, berechnen Kosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und stellen Vollstreckungstitel aus. Im direkten Bürgerkontakt geben sie Auskünfte zu Verfahrensständen und Akteneinsicht.

Wo arbeitest du?

Justizfachangestellte sind ausschließlich im öffentlichen Dienst der Länder tätig. Arbeitgeber sind Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte und Staatsanwaltschaften. Die Justizministerien der 16 Bundesländer sind für Ausbildung und Einstellung zuständig. Fachkräftemangel ist spürbar: In vielen Bundesländern werden deutlich mehr Stellen ausgeschrieben als beworben, die Übernahmequote nach der Ausbildung liegt bundesweit bei über 90 %.

Voraussetzungen

Empfohlen wird mindestens ein guter Realschulabschluss, da die Ausbildungsinhalte umfangreiches juristisches Lernmaterial und präzises schriftliches Ausdrucksvermögen erfordern. Wichtige Schulfächer sind Deutsch (fehlerfreies Formulieren, Protokollführung), Sozialkunde/Politik (Verständnis staatlicher Strukturen) und Mathematik (Kostenberechnung). Persönlich wichtig sind absolute Genauigkeit und Sorgfalt beim Umgang mit Akten und Fristen, Diskretion im Umgang mit sensiblen Verfahrensdaten, Belastbarkeit bei emotionalen Situationen (Strafverfahren, Familiensachen) sowie ein freundliches, aber bestimmtes Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Lehrjahr stehen die Grundlagen der deutschen Gerichtsorganisation im Vordergrund: Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Zuständigkeiten von Amts-, Land- und Oberlandesgericht sowie Einführung in das Zivilprozessrecht (ZPO) und Strafprozessrecht (StPO). Zudem werden Schreibtechnik, Aktenführung und der Umgang mit Justiz-Fachanwendungen wie ForumSTAR geübt. Im zweiten Lehrjahr vertiefen Auszubildende die Kostenberechnung nach GKG und GNotKG, lernen Zwangsvollstreckungsverfahren kennen und bearbeiten erste selbstständige Aufgaben in der Geschäftsstelle. Das dritte Lehrjahr umfasst Spezialbereiche wie Familiensachen, Nachlasssachen, Betreuungsverfahren und Insolvenzrecht sowie die Protokollführung in Hauptverhandlungen. Anders als bei Verwaltungsfachangestellten liegt der Schwerpunkt klar auf dem Verfahrensrecht und dem gerichtlichen Kanzleibetrieb.

Rechtskunde (Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Vollstreckungsrecht)Gerichtliches Rechnungswesen und KostenrechtBüromanagement und InformationsverarbeitungWirtschafts- und SozialkundeDeutsch/Kommunikation

IHK-Prüfung & Abschluss

Die Zwischenprüfung findet Mitte des zweiten Lehrjahres (ca. 18. Monat) statt und überprüft schriftlich die Grundlagen des Verfahrensrechts sowie die Aktenkunde in einer Klausur von 120 Minuten. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Schriftlich werden vier Prüfungsbereiche geprüft: Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung (90 Minuten, 30 %), Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (90 Minuten, 25 %), Bearbeitung von Rechtsfällen aus weiteren Rechtsgebieten (90 Minuten, 25 %) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 %). Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer fallbezogenen Arbeitsaufgabe, in der eine realitätsnahe Kanzleiaufgabe zu lösen ist, ergänzt durch ein Fachgespräch von bis zu 20 Minuten (zusammen 10 %). Zum Bestehen müssen alle Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend (50 Punkte) bewertet sein; ein Bereich darf mangelhaft sein, wenn er durch andere Bereiche ausgeglichen wird.

Prüfungsthemen

  • Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung (ZPO)
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (StPO, OWiG)
  • Gerichtskostenrecht (GKG, GNotKG)
  • Familien-, Nachlasse- und Betreuungsverfahren
  • Grundlagen des Insolvenzrechts
  • Aktenführung und Fristenkontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich zum Justizfachwirt weiterzuqualifizieren – eine Fortbildungsprüfung nach BBiG, die für den mittleren Justizdienst qualifiziert und Führungsaufgaben in der Geschäftsstelle ermöglicht. Mit dem Abitur oder über einen Aufstiegslehrgang ist der Zugang zum gehobenen Justizdienst als Rechtspfleger (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Bachelor of Laws, 3 Jahre) möglich. Rechtspfleger übernehmen eigenverantwortlich Aufgaben in der Zwangsversteigerung, Betreuung oder im Grundbuchwesen. Gehaltlich startet man nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst nach TVöD/TV-L Entgeltgruppe 6 (ca. 2.700–2.900 € brutto), als Justizfachwirt in EG 8 (ca. 3.100–3.400 €) und als Rechtspfleger im gehobenen Dienst (A 9–A 11, ca. 3.500–4.200 €).

Bewerbungstipps

Bewerbungen sollten 12 bis 18 Monate vor Ausbildungsbeginn (i. d. R. September/Oktober) beim zuständigen Landgericht oder dem Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes eingereicht werden. Die Bewerbungsmappe enthält Anschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Schulzeugnisse der letzten zwei Jahre und ggf. Praktikumsnachweise. Viele Länder schalten das Bewerbungsportal online; Einstellungstests prüfen Rechtschreibung, Textverständnis, logisches Denken und Grundrechenarten. Im Vorstellungsgespräch werden Motivation für den Staatsdienst, Kenntnisse der Gerichtsorganisation und Situationsfragen zur Diskretion gestellt. Besonders überzeugend sind Bewerber, die ein Praktikum bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft vorweisen können, fehlerfreie schriftliche Ausdrucksweise demonstrieren und echtes Interesse am Rechtssystem zeigen.

Ratgeber

Der Justizfachangestellte ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG im Bereich Recht und Öffentliche Verwaltung. Das Ausbildungsgehalt liegt je nach Bundesland und Lehrjahr zwischen 900 und 1.100 Euro monatlich. Nach der Ausbildung verdienen Berufseinsteiger durchschnittlich ab 2.750 Euro brutto monatlich im öffentlichen Dienst.

Häufige Fragen

Gibt es Spezialisierungen oder Fachrichtungen bei Justizfachangestellten?
Der Beruf ist nicht in offizielle Fachrichtungen unterteilt, jedoch arbeiten Justizfachangestellte je nach Einsatzbereich in unterschiedlichen Gerichtsarten wie Amtsgerichten, Landgerichten oder Staatsanwaltschaften. In der Praxis entstehen dadurch Schwerpunkte in Zivil-, Straf- oder Familiensachen, die den Arbeitsalltag deutlich prägen.
Welcher Schulabschluss wird für die Ausbildung zum Justizfachangestellten benötigt?
Formal ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, in der Praxis stellen die Einstellungsbehörden jedoch überwiegend Bewerber mit mittlerem Schulabschluss (Realschulabschluss) oder Abitur ein. Aufgrund des hohen Bewerberaufkommens im öffentlichen Dienst sind die Anforderungen faktisch höher als in vielen privatwirtschaftlichen Ausbildungsberufen.
Bei welchen Arbeitgebern und in welchen Bereichen arbeiten Justizfachangestellte?
Justizfachangestellte sind ausschließlich im öffentlichen Dienst beschäftigt, konkret bei Gerichten aller Instanzen (Amts-, Land-, Oberlandes- und Bundesgerichte) sowie bei Staatsanwaltschaften und Notariaten. Der Ausbildungsbetrieb ist stets eine Landesjustizbehörde, da die Justiz in Deutschland Ländersache ist.
Welche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung können Justizfachangestellte die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt ablegen oder über den zweiten Bildungsweg ein Studium aufnehmen, etwa in Rechtswissenschaften oder Public Management. Innerhalb der Justiz sind Beförderungen in höhere Laufbahngruppen möglich, sofern entsprechende Qualifikationen erworben werden.

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