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Recht und Öffentliche VerwaltungBBiG

Rechtsanwaltsfachangestellter

Rechtsanwaltsfachangestellte organisieren den Bürobetrieb in Anwaltskanzleien und unterstützen Rechtsanwälte bei der täglichen Arbeit. Sie berechnen Anwaltsgebühren nach dem RVG, führen Fristen- und Wiedervorlagekalender und erstellen Schriftsätze. Der Beruf eignet sich für Menschen mit Interesse an Recht, Sprache und strukturierter Büroorganisation, die präzise und zuverlässig arbeiten.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Azubi-Gehalt

620–950 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2300 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Rechtsanwaltsfachangestellter?

Morgens beginnen Rechtsanwaltsfachangestellte damit, den Posteingang zu bearbeiten: Briefe, Mahnbescheide oder Gerichtszustellungen werden geöffnet, registriert und den jeweiligen Akten in der Kanzleisoftware – meist AnNoText, RA-MICRO oder Datev Anwalt – zugeordnet. Fristen wie Klageerwiderungsfristen, Berufungsfristen oder Einspruchsfristen werden sofort in den Fristenkalender eingetragen. Ein konkretes Beispiel: Eine Zustellung eines Mahnbescheids erfordert das Eintragen der Widerspruchsfrist (zwei Wochen) und die sofortige Vorlage beim Anwalt. Nachmittags werden Schriftsätze nach Diktat oder Vorlage mit MS Word und Kanzleisoftware gefertigt, Kostennoten auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erstellt und Mandantenrechnungen verschickt. Weitere Aufgaben umfassen die Terminkoordination mit Gerichten, das Führen von Handakten, die Kommunikation mit Mandanten per Telefon und E-Mail sowie die Pflege des elektronischen Rechtsverkehrs (beA – besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Man arbeitet eng mit Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern und Mandanten zusammen.

Wo arbeitest du?

Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten überwiegend in Rechtsanwaltskanzleien – von kleinen Einzelkanzleien bis zu großen Sozietäten wie Gleiss Lutz, CMS oder Hengeler Mueller. Weitere Arbeitgeber sind Rechtsabteilungen von Unternehmen, Gewerkschaften (z. B. DGB-Rechtsschutz), Versicherungsgesellschaften mit juristischer Abteilung sowie Inkassounternehmen. Der Beruf ist nahezu ausschließlich im Dienstleistungssektor angesiedelt. Fachkräftemangel besteht deutlich: Viele Kanzleien finden kaum qualifizierten Nachwuchs.

Voraussetzungen

Empfohlen wird mindestens ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss), da die Ausbildung fundierte Deutschkenntnisse, rechtliches Textverständnis und mathematisches Grundverständnis für Gebührenberechnungen erfordert. Besonders wichtig sind die Schulfächer Deutsch (Schriftsatzerstellung, Formulierungssicherheit), Mathematik (Prozentrechnung, Kostenberechnung) und Sozialkunde (Rechtssystem, Grundgesetz). Personal eignen sich Bewerber/innen, die präzise und sorgfältig arbeiten, Verschwiegenheit als Selbstverständlichkeit betrachten, gut organisieren können, freundlich im Umgang mit Mandanten sind und ein ausgeprägtes Interesse an rechtlichen Zusammenhängen mitbringen.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Lehrjahr stehen Grundlagen im Vordergrund: Aufbau des Rechtssystems, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts (BGB), Büroorganisation, Aktenverwaltung sowie Textverarbeitung mit Kanzleisoftware. Azubis lernen den Umgang mit dem Fristenkalender und grundlegende Buchführung. Im zweiten und dritten Lehrjahr vertiefen Auszubildende das Gebührenrecht nach RVG (Berechnung von Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren), das Prozessrecht (ZPO, FamFG, StPO), Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Mahnverfahren. Hinzu kommen Kenntnisse im Familien-, Erbrecht und Strafrecht sowie die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das beA. Im Vergleich zu Notarfachangestellten liegt der Schwerpunkt weniger auf Beurkundungen, sondern stärker auf streitigem Recht, Gerichtsverfahren und Mandantenkommunikation. Im Vergleich zu kaufmännischen Berufen dominiert Rechtswissen deutlich über betriebswirtschaftliche Inhalte.

Rechtskunde (BGB, ZPO, StPO, FamFG)Gebühren- und Kostenrecht (RVG, GKG)Büroorganisation und TextverarbeitungRechnungswesen und BuchführungWirtschafts- und Sozialkunde

IHK-Prüfung & Abschluss

Die Zwischenprüfung findet Mitte des zweiten Lehrjahres (ca. 18. Ausbildungsmonat) statt. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten zu den Themen Bürgerliches Recht, Büroorganisation, Textverarbeitung und Rechnungswesen. Die Ergebnisse zählen nicht zur Abschlussnote. Die Abschlussprüfung (gestreckte Abschlussprüfung, Teil 2) findet am Ende des dritten Lehrjahres statt und umfasst: - Schriftlicher Teil: Mandatsbearbeitung (180 Minuten, 35 % Gewichtung), Gebührenrecht/Kosten (90 Minuten, 20 % Gewichtung), Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 % Gewichtung). - Praktischer Teil: Eine Arbeitsaufgabe (Bearbeitung eines vollständigen Mandatsfalls inklusive Schriftsatz, Kostenrechnung und Fristenkontrolle) dauert 180 Minuten (25 % Gewichtung). - Fachgespräch: 15 Minuten auf Basis der Arbeitsaufgabe (10 % Gewichtung). Zum Bestehen sind in jedem Prüfungsbereich mindestens 50 von 100 Punkten erforderlich; kein Bereich darf mit null Punkten abschließen.

Prüfungsthemen

  • Mandatsbearbeitung und Schriftsatzerstellung (ZPO, BGB)
  • Gebührenrecht nach RVG (Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr)
  • Zwangsvollstreckungsrecht und Mahnverfahren
  • Fristenberechnung und Fristenkontrolle
  • Familien- und Erbrecht (FamFG)
  • Elektronischer Rechtsverkehr (beA)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung können Rechtsanwaltsfachangestellte die Fortbildungsprüfung zum/zur Rechtsfachwirt/in (IHK) ablegen – der anspruchsvollste Aufstieg im Kanzleiwesen, mit Aufgaben in Personalführung und eigenständiger Mandatsbearbeitung. Alternativ bietet sich die Fortbildung zum/zur Geprüften Fachkaufmann/-frau für Büro- und Projektorganisation an. Mit Abitur oder Fachhochschulreife ist ein Studium der Rechtswissenschaften, des Wirtschaftsrechts (Bachelor of Laws, LL.B.) oder der Paralegal-Studiengänge möglich. Nach 5–10 Jahren sind Positionen als Kanzleimanager/in, Büroleiter/in oder Teamleitung für Azubis realistisch. Spezialisierungen in Familienrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht oder Arbeitsrecht erhöhen die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Gehaltsentwicklung: Einstieg ca. 2.200–2.600 EUR brutto, nach 5 Jahren ca. 3.000–3.500 EUR brutto.

Bewerbungstipps

Bewerbungen sollten 12 bis 18 Monate vor dem gewünschten Ausbildungsstart (meist September) eingereicht werden, da Kanzleien früh planen. Die Bewerbungsmappe umfasst Anschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Schulzeugnisse (letztes und vorletztes Zeugnis) sowie ggf. ein Praktikumszeugnis aus einer Kanzlei. Im Vorstellungsgespräch werden häufig Fragen zu Kenntnissen des Berufsbilds, zu Stärken in Deutsch und Mathematik sowie zur Verschwiegenheitspflicht gestellt. Einige Kanzleien setzen einen schriftlichen Eignungstest mit Rechtschreibung, Diktat und einfacher Prozentrechnung ein. Entscheidend ist, dass Bewerber/innen Diskretion, Zuverlässigkeit und echtes Interesse am Recht glaubhaft machen. Ein freiwilliges Praktikum in einer Kanzlei vor der Bewerbung ist ein überzeugendes Plus.

Ratgeber

Der Rechtsanwaltsfachangestellte ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG. Das Ausbildungsgehalt liegt je nach Betrieb und Lehrjahr zwischen 620 und 950 Euro monatlich. Nach der Ausbildung verdienen Berufseinsteiger in Anwaltskanzleien durchschnittlich ab 2.300 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Gibt es Spezialisierungen oder Fachrichtungen in der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten?
Die Ausbildung ist einheitlich geregelt und kennt keine formalen Fachrichtungen. In der Praxis können Auszubildende jedoch je nach Kanzleiausrichtung Schwerpunkte in bestimmten Rechtsgebieten sammeln, etwa Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht oder Zivilrecht. Eine spätere Spezialisierung erfolgt meist durch Berufserfahrung oder Weiterbildung.
Welcher Schulabschluss ist für die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten erforderlich?
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen die meisten Kanzleien Bewerber mit mittlerem Schulabschluss (Realschule) ein, es gibt jedoch auch Auszubildende mit Hauptschulabschluss oder Abitur. Gute Deutschkenntnisse, ein sorgfältiges Arbeiten und organisatorisches Geschick sind wichtiger als der formale Abschluss.
Bei welchen Arbeitgebern und in welchen Branchen arbeiten Rechtsanwaltsfachangestellte?
Der typische Arbeitsplatz ist die Rechtsanwaltskanzlei, die von einer Einzelkanzlei bis zur großen Wirtschaftskanzlei reichen kann. Darüber hinaus sind Rechtsanwaltsfachangestellte auch bei Notaren, in Rechtsabteilungen von Unternehmen, bei Verbänden oder Versicherungen beschäftigt. Der Beruf ist nahezu ausschließlich in der Rechts- und Beratungsbranche angesiedelt.
Welche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten bestehen nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung kann man sich zum Rechtsfachwirt weiterbilden, was eine leitende Tätigkeit in Kanzleien ermöglicht. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Ausbildung zum Notar- oder Gerichtsvollzieherfachangestellten oder einer Weiterqualifizierung zum Fachanwaltsgehilfen. Mit entsprechender Hochschulzugangsberechtigung ist auch ein Studium der Rechtswissenschaften oder der Betriebswirtschaft möglich; einige Bundesländer ermöglichen den Hochschulzugang über besondere Eignungsprüfungen.

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